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Aktualisierung der FAQ zur Verlängerung der Überbrückungshilfe IV und neuer Start der Schlussabrechnungen

Die am 16. Februar 2022 angekündigte Verlängerung der Überbrückungshilfe IV um die Monate April bis Juni 2022 wurde am 1. April 2022 in die FAQ übernommen. Erst- und Änderungsanträge müssen derzeit bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Des Weiteren soll die Schlussabrechnung des ersten Pakets ab Mitte Mai 2022 möglich sein.

06.04.2022
Verlängerung der Überbrückungshilfe IV

Bisher konnte die Überbrückungshilfe IV nur für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. Mit der Einarbeitung der Verlängerung in die FAQ und das Antragsportal können nun Anträge für den gesamten Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 gestellt werden. Die bisher geltenden Förderbedingungen für allgemeine Fixkosten und Sonderkosten wurden dabei weitestgehend übernommen. Eine wichtige Änderung betrifft jedoch die Unternehmen der Reisebranche. Diese dürfen künftig nur noch entgangene Margen bzw. Provisionen für coronabedingte Stornierungen aufgrund von 2G- bzw. 2G-Plus-Regelungen ansetzen, wenn es für den Kunden keine Impfmöglichkeit gibt. Wie diese Verschärfung praktisch umgesetzt werden soll, ist leider nicht geregelt. Theoretisch müssten die Unternehmen zusätzlich sensible Informationen ihrer Kunden einholen, was die Förderung der entgangenen Margen bzw. Provisionen zusätzlich erschwert bzw. praktisch unmöglich macht.

Mit der Verlängerung des Förderzeitraums geht auch ein verlängerter Zeitraum für die Sonderkosten der Reisebranche sowie der Veranstaltungs- und Kulturbranche einher. So kann die Reisebranche entgangene Margen und Provisionen für Reisen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 und Ausfall- und Vorbereitungskosten im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 geltend machen. Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche verlängert sich der Zeitraum für die Ausfall- und Vorbereitungskosten ebenfalls um die Monate Januar bis März 2022 und umfasst somit die Monate September 2021 bis März 2022.

Gleichzeitig erfolgt eine Verlängerung der Antragsfrist vom 30. April 2022 auf den 15. Juni 2022. Bis zu dieser Frist müssen nach aktuellem Stand sowohl Erst- als auch Änderungsanträge eingereicht werden. Erstmals müssen dadurch Anträge eingereicht werden, bevor die im Antrag notwendigen Zahlen, wie zum Beispiel Umsatzerlöse oder Fixkosten, vollständig vorliegen. Dies liegt darin begründet, dass das Temporary Framework, der befristete rechtliche Rahmen für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, voraussichtlich am 30. Juni 2022 ausläuft. Sollte es zulässig sein, dass Änderungsanträge nach dem Auslaufen des Temporary Frameworks gestellt werden können, müssen diese bis zum 30. September 2022 eingereicht werden. Änderungsanträge zur Inanspruchnahme des verlängerten Förderzeitraums April bis Juni 2022 nach dem 15. Juni 2022 werden in den FAQ jedoch explizit ausgeschlossen (vgl. FAQ-Punkt 3.16).

Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe IV muss nach derzeitigem Stand weiterhin bis zum
31. Dezember 2022 eingereicht werden.

Start der Schlussabrechnung Paket I

Wie auch bei der Überbrückungshilfe IV müssen die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis III Plus sowie der November- und Dezemberhilfen bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Bisher gibt es jedoch noch keine technische Umsetzung zur Einreichung der Schlussabrechnungen. Es ist geplant, dass die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis III sowie der November- und Dezemberhilfen in einem Paket, also gemeinsam, eingereicht werden sollen. Dazu wurde nun bekanntgegeben, dass dies voraussichtlich ab Mitte Mai 2022 anstatt wie bisher angekündigt ab Mitte Februar 2022 möglich sein soll. Die Freischaltung der Schlussabrechnungen des zweiten Pakets, bestehend aus der Überbrückungshilfe III Plus und IV, soll zu einem späteren, bisher jedoch nicht spezifizierten Zeitpunkt erfolgen.

Die vollständigen FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi), darunter auch zur Überbrückungshilfe IV und den Schlussabrechnungen, finden Sie hier.

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