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Entstehung der Umsatzsteuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises

Der BFH stellte mit dem Urteil vom 8. September 2011, V R 5/10, klar, dass erst mit der Aus gabe der Rechnung eine Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 entsteht.

08.08.2012

Der BFH stellte mit dem Urteil vom 8. September 2011, V R 5/10, klar, dass erst mit der Aus gabe der Rechnung eine Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 entsteht.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 geändert und der Abschnitt „13.7. Ent stehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises“ eingefügt. Danach entsteht die (aus gewiesene) Steuer in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung oder sonstige Leis tung entsteht, sofern ein Unternehmer einen zu hohen Steuerbetrag für eine steuerpflich-tige Leistung ausweist, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbsatz UStG.

Im Falle eines Umsatzsteuerausweises für eine nicht steuerbare oder steuerfreie Leistung, entsteht die Steuer in dem Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 3 zwei ter Halbsatz UStG.

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