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Informationsveranstaltungen zu rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen des Zytostatikaurteils vom 24. September 2014, BMF-Schreiben vom 28. September 2016

StBin Doreen Adam und RA Claus Ludwig Meyer-Wyk berichten in zielgruppengenauen und informativen Workshops über die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen des Zytostatika-Urteils des BFH vom 24. September 2014 und dem am 28. September 2016 dazu veröffentlichen Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums.

Im Rahmen der mehrstündigen Workshops stellen RA Claus Ludwig Meyer-Wyk  und StBin Doreen Adam, beide Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft, die (umsatz-)steuerlichen und rechtlichen Folgen dar, die sich aus dem vorgenannten Urteil unter Berücksichtigung des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums vom 28. September 2016 im Hinblick auf die Abgabe patientenindividuell hergestellter Arzneimittel durch Krankenhausapotheken ergeben.

Zentrale Fragen der Workshops sind u. a.:

  • Welche Leistungen können zukünftig umsatzsteuerfrei bleiben, in welchen Fällen kann der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommen?
  • Kann für die Vergangenheit eine Berichtigung der Umsatzsteuer für bislang steuerpflichtig abgerechnete Leistungen vorgenommen werden?
  • Können die Krankenkassen von den Krankenhäusern eine Berichtigung der Umsatzsteuererklärungen fordern?
  • Wie sind die verschiedenen Vertragsklauseln gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen auszulegen und wie wirken sie sich auf Rückforderungen der Krankenkassen aus?
  • Welche Unterschiede bestehen bei der Leistungserbringung zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten, und wie begegnet ein Krankenhaus Rückforderungen der privaten Krankenversicherer?
  • Wie wirken sich Verjährung und Verjährungsverzichtserklärungen aus?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, dass steuerrechtlich, sozialrechtlich und zivilrechtlich unterschiedliche Regelungen und unterschiedliche Fristen gelten?
  • Welche Punkte sind beim zukünftigen Abschluss bzw. bei der Anpassung bestehender Arzneimittellieferverträge nach § 129a SGB V zu beachten?

Die Workshops richten sich an Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Krankenhausapotheken sowie an Mitarbeiter aus dem Bereich Recht/Finanzen/Steuern, die mit der Umsetzung der des Urteils befasst sind.

Die Workshops werden aktuell durchgeführt bei der Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. und der Krankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. Interessierte Krankenhäuser finden weitere Informationen zum Termin und der Anmeldung zu der Veranstaltungen auf der Webseite der Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.

Bereits erfolgreich durchgeführt wurde der Workshop in 2016 bei der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Sollten Sie konkrete Fragen zu dem Thema haben, melden Sie sich gern bei uns.

Ihre Ansprechpartner:

Doreen Adam, Steuerberaterin

Claus Ludwig Meyer-Wyk, Rechtsanwalt

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Doreen Adam
Doreen Adam

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.)

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