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Erbschaftssteuerreform – Ablehnung des Kompromissvorschlages im Bundesrat und Anrufung des Vermittlungsausschusses möglich

Wie erwartet bzw. befürchtet, bleibt das Gesetzgebungsverfahren zur Erbschaftssteuerreform spannend.

Gegenwärtig mehren sich die Anzeichen, dass der Bundesrat dem aus Sicht der Bundesregierung gefundenen Kompromiss, welcher bereits vom Bundestag am 24. Juni 2016 beschlossen wurde, die Zustimmung verweigern könnte. Dies lässt sich aus einem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ableiten, in welchem die Ablehnung des Gesetzes durch den Bundesrat vorgeschlagen und die Anrufung eines Vermittlungsausschusses gefordert wird.

Ob dieser Antrag im Bundesrat mehrheitsfähig ist, wird sich erst in der Bundesratssitzung am 8. Juli 2016 zeigen.

Der Antrag der Länder enthält darüber hinaus folgende Vorschläge:

  • Präzisere Formulierung der Verfügungsbeschränkungen und der Ausschüttungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag als Voraussetzung der Gewährung des Vorababschlages von maximal 30 %
  • Gewährung der Optionsverschonung nur, wenn das Verwaltungsvermögen, wie bisher, 10 % nicht übersteigt
  • Keine Wiederbelebung der sogenannten „Cash-GmbH“, die ggf. durch Ausnutzung der im Gesetz enthaltenen Grenzen (15 % im Finanzmitteltest, 10 % Umbuchung) zumindest anteilig zu begünstigtem Vermögen führt
  • Schnellere Abschmelzung des Verschonungsabschlages
  • Ablehnung einer zehnjährigen zinslosen Stundung
  • Ablehnung der Einführung von Bandbreiten bei den Kapitalisierungsfaktoren im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Wir bleiben am Ball und werden Sie über den Fortgang des Verfahrens unterrichten.

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