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28.11.2013
Ein Arbeitgeber gewährte seinen Arbeitnehmern jährlich mit dem Novembergehalt eine als „Weihnachtsgratifikation“ bezeichnete Sonderzahlung. Jeweils im Herbst übersandte der Arbeitgeber ein Schreiben mit „Richtlinien“ an die Arbeitnehmer. In diesem Schreiben legte er zum einen fest, dass jeder Arbeitnehmer für jeden Monat, den er im laufenden Jahr seine Arbeitsleistung erbracht hat, 1/12 seines Bruttogehaltes bekommen soll. Weitere Voraussetzung war jedoch, dass sich der Arbeitnehmer am 31. Dezember des Jahres noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber befindet. Ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis zum 30. September des Jahres gekündigt hatte, begehrte dennoch die anteilige Weihnachtsgratifikation für die neun Monate Tätigkeit im betreffenden Jahr. Lesen Sie mehr zur Entscheidung….
12.11.2013
Nachfolgend möchten wir Sie auf zwei Anfang Oktober 2013 veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aufmerksam machen, die aus Sicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr zu begrüßen sind. In diesen beiden Entscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung beim Arbeitnehmer zum Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns führen, fortentwickelt.
12.11.2013
Nachdem die Betriebsfeiern in der Vergangenheit nur von wenigen Arbeitnehmern besucht worden waren, schenkte ein Arbeitgeber nunmehr allen auf der Weihnachtsfeier anwesenden Arbeitnehmern ein iPad mini. Die zuvor nicht angekündigte Geschenkaktion sollte die Attraktivität der Betriebsfeiern steigern. Ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Krankheit nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen konnte, forderte den Arbeitgeber im Nachhinein dazu auf, ihm aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls ein iPad zu schenken. Außerdem stehe ihm das iPad auch aufgrund des Entgeltfortzahlungsanspruches während der Krankheit zu.
06.11.2013
Seit dem 30. Juni 2013 ist die Dienstwagenüberlassung an im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer nicht mehr in Deutschland, sondern in dem Staat der Umsatzsteuer zu unterwerfen, in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Deutsche Arbeitgeber, die ihren im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Privatnutzung überlassen, müssen sich daher im Ausland registrieren lassen und dort Umsatzsteuer abführen.
01.11.2013
Ein Betriebsratsvorsitzender, der gleichzeitig Mitglied der Gewerkschaft ver.di war, wollte die Belegschaft eines Krankenhauses für einen Streik mobilisieren. Er leitete den Streikaufruf der Gewerkschaft über das hauseigene Intranet an alle Angestellten weiter und rief diese zur Beteiligung am Streik auf. Dabei nutzte er seinen dienstlichen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de), signierte die E-Mail mit den Worten: „Für die ver.di-Betriebsgruppe“ und fügte seinen Namen an. Die Arbeitgeberin zog vor das Arbeitsgericht und klagte auf Unterlassung.
Lesen Sie nachfolgend den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts.
01.11.2013
Die gesetzliche Einführung der neuen Rechnungspflichtangabe „Gutschrift“ (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG) für den Fall, dass der Leistungsempfänger nach vorheriger Vereinbarung die Rechnung stellt (umsatzsteuerliche Gutschrift), warf die Frage auf, wie mit so genannten kaufmännischen Gutschriften umzugehen ist.