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Beschlüsse des Vermittlungsausschusses vom 13. Dezember 2012

- Ablehnung des Abgeltungssteuerabkommens mit der Schweiz - Einigung über Unternehmenssteuerreformgesetz - Jahressteuergesetz 2013 - Anstieg des Grundfreibetrags

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Steuerabkommen mit der Schweiz abgeleht und vorgeschlagen, das Ratifizierungsgesetz zu dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen aufzuheben. Da sich jedoch momentan die Mehrheitsverhältnisse im Vermittlungsausschuss von denen im Bundestag unterscheiden, handelt es sich um ein „unechtes Vermittlungsergebnis“. Demzufolge wird der Bundestag darüber entscheiden müssen, ob der Empfehlung gefolgt und das Gesetz tatsächlich aufgehoben wird.

Einigung über Unternehmenssteuerreformgesetz

Über die wesentlichen Punkte des Gesetzesvorhabens hat sich der Vermittlungsausschuss geeinigt und damit den Weg frei gemacht, dass die Änderungen noch in diesem Jahr beschlossen werden können. Dazu zählen beispielsweise die verbesserten Verlustrücktragsmöglichkeiten (Anhebung des Höchstbetrags auf EUR 1 Mio.), die Reform des Reisekostenrechts und die Änderungen bei Organschaftsregelungen.

Reform des Reisekostenrechts:

  • Definition der „ersten Tätigkeitsstätte“ (u.a. relevant für die Geltendmachung der Pendlerpauschale und die Abgrenzung von Auswärtstätigkeiten, die nicht den Beschränkungen der Entfernungspauschlale unterliegen)
  • Neuordnung der Verpflegungspauschalen (zweistufige anstatt der bisherigen dreistufigen Staffelung)
  • Abzug der tatsächlichen Unterkunftskosten bis EUR 1.000 pro Monat
  • Unbeschränkter Abzug der Unterkunftskosten bei längerfristiger Auswärtstätigkeit (innerhalb der ersten 48 Monate)

Änderungen bei Organschaftsregelungen:

  • Wegfall des doppelten Inlandsbezugs bei Organgesellschaften
  • Dynamischer Verweis auf § 302 AktG im Gewinnabführungsvertrag
  • Neuregelung der doppelten Verlustnutzung im Körperschaftsteuergesetz (negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bleiben bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit die bereits in einem ausländischen Steuerverfahren gelten gemacht wurden)
  • Erleichterungen bei der Durchführung und Erfüllung der Voraussetzungen für die Organschaft
Jahressteuergesetz 2013

Im Jahressteuergesetz 2013 hat der Vermittlungsausschuss im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen. Die Änderungen basieren auf der Mehrheit der Mitglieder der Oppositionsparteien und gegen die Stimmen der Mitglieder der Regierungsparteien:

  • Einführung des sogenannten Korrespondenzprinzips bezüglich der Steuerfreiheit von Dividenden bei hybriden Finanzierungsformen in § 8 b KStG, § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 32 d EStG
  • Abschaffung der sogenannten RETT-Blocker-Regelungen (Zwischenschaltung von KG mit Mindestbeteiligung, z. B. 5,1 %) bei der Grunderwerbsteuer durch Anteilsverringerung
  • Einführung einer Verlustverrechnungsbeschränkung bei Umwandlungen
  • Verschärfungen bei Erbschaftsteuer
  • Keine Kürzung der Aufbewahrungsfristen
Anstieg des Grundfreibetrags

Zum Abbau der kalten Progression hat der Vermittlungsausschluss mit einem Einigungsvorschlag abgeschlossen. Demnach steigt das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in zwei Schritten. Im ersten Schritt erhöht sich der Freibetrag in 2013 auf EUR 8.130, ab 2014 erhöht er sich in einem zweiten Schritt auf EUR 8.154. Die vom Bundestag im März 2012 beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs war hingegen nicht konsensfähig.

Ansprechpartner:

Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater

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