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BAG: Unfallschaden bei Nutzung Privat-Pkw während Rufbereitschaft

Mit Urteil vom 22. Juni 2011 entschied das BAG, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Ersatz des an seinem Privatfahrzeug entstandenen Schadens verlangen kann, wenn er während der Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte verunglückt.

Arbeitgeber können Aufwendungsersatzansprüche von Arbeitnehmern wegen Beschädigung ihres Privat-Pkws auf Fahrten für den Arbeitgeber im Vorfeld ausschließen. Hierfür können sie den Arbeitnehmern eine besondere zur Abdeckung des Unfallschadenrisikos bestimmte Vergütung gewähren. In Betracht kommt eine Fahrtenpauschale oder Wegstreckenentschädigung. Alternativ sollte geprüft werden, inwieweit das Risiko der Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch Arbeitnehmer auf Aufwendungsersatz versichert werden kann. Eine solche Versicherung sollte Unfallschäden mit Privat-Pkw in dienstlicher Verrichtung einschließen.

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