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Zur Zulässigkeit der Verlustverrechnung im Rahmen des Querverbundes: Das Urteil des FG Köln, Urteil vom 9. März 2010, 13 K 3181/05, n.rkr.

11.06.2010
Die öffentliche Hand darf nur unter engen Voraussetzungen Gewinne und Verluste aus unterschiedlichen Tätigkeiten steuerlich miteinander verrechnen.