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Rückstellung für eine zukünftige Betriebsprüfung

Mit Urteil vom 14. Oktober 2010 (3 K 2555/09) hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass bei Großbetrieben oder Konzernunternehmen die Bildung einer Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig ist.

17.05.2011

Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater

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