Auch über zwei Jahre nach der Entscheidung des EuGH i. S. Pannon Gép (Urteil vom 15. Juli 2010 – Rs. C-368/09) bleibt die Frage weiterhin offen, ob die Berichtigung von Rechnungen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung zurückwirkt. Während einige Finanzgerichte und die Mehrheit der Literatur die Rückwirkung bejahen (u.a. FG Saarland, Beschluss vom 16. Februar 2012 – 2 V 1343/11), verneinen andere Finanzgerichte sowie die Finanzverwaltung die Rückwirkung (u.a. OFD Magdeburg vom 3. November 2011, USt-Kartei ST § 15 Abs. 1 UStG Karte 9). Der BFH hat diese Frage allerdings bisher offen gelassen (Urteil vom 2. September 2010 – V R 66/09).
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater
Jana Massow, Steuerberaterin