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Auftraggeberhaftung ohne Verschulden: Auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber haften für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bei beauftragten Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2015 ist das MiLoG in Kraft, das einen flächendeckenden, allgemeinen Mindestlohn von derzeit EUR 8,50 brutto vorsieht. In der breiten öffentlichen Debatte um den Mindestlohn hat hingegen die mit § 13 MiLoG gleichzeitig geregelte Haftung des Auftraggebers kaum Beachtung gefunden.

01.04.2015

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