Fachnews
Wegfall der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstückseinbringung in eine KG (Kommanditgesellschaft) aufgrund nachfolgendem Formwechsels in eine Kapitalgesellschaft
Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Regelungen über die Nichterhebung von Grunderwerbsteuer bei Grundstücksübertragungen von Gesellschaftern auf eine Gesamthand (§ 5 GrEStG) bzw. von einer Gesamthand auf Gesellschafter (§ 6 GrEStG). Hintergrund ist dabei, dass jeder Gesamthänder allein schon auf Grund seiner Gesellschafterstellung sachenrechtlich am Gesamthandsvermögen eigentumsmäßig mitberechtigt ist und deshalb bei den Gesamthandsgemeinschaften keine Verselbstständigung des Gesellschaftsvermögens (Grundstück) in der Hand der Personengesellschaft eintritt.
18.02.2014
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater
Mariana Kaiser, Rechtsanwältin