Fachnews
Umsetzungsverfahren DBA Deutschland-China abgeschlossen
Nach Information des Chinese State Administration of Taxation (SAT) ist nun auch auf chinesischer Seite des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und China der Ratifizierungsprozess abgeschlossen.
01.04.2016
Damit tritt das Abkommen am 5. April 2016 in Kraft und ist ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Das DBA enthält wesentliche Neuregelungen im Bereich der Betriebstätten sowie der Quellensteuersätze.
Für Ihre diesbezüglichen Fragen stehen wir gern zu Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:
Ines Kanitz, Steuerberater
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater