Fachnews
Stopp der BAFA-Förderung für Corona-Modul und Ende der Antragsfrist für Soforthilfen zum 31. Mai 2020

Die Nachfrage nach dem BAFA-Modul zur schnellen und unbürokratischen Förderung von Unternehmensberatungsleistungen in der Corona-Krise hat alle Erwartungen weit übertroffen, sodass das Förderprogramm nun eingestellt wird. Übrigens: Soforthilfen des Bundes können noch bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden.

26.05.2020

Einstellung des Corona-Moduls der BAFA-Förderung

Erst im April hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Sondermodul für die 100%ige Bezuschussung von Beratungsleistungen in der Corona-Krise ergänzt. Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, konnten so schnell und unbürokratisch Leistungen von externen Beratern für Fragestellungen in der Corona-Krise in Anspruch nehmen.

Seit Beginn des Fördermoduls haben mehrere zehntausend Unternehmen entsprechende Förderanträge gestellt und damit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wird deshalb vorzeitig eingestellt. Zusätzliche Fördermittel werden ebenfalls nicht bereitgestellt. Damit ist die Bewilligung von Anträgen in diesem Modul ausgeschlossen.

Förderung von Beratungsleistungen weiterhin möglich

Als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) können Sie weiterhin von den attraktiven Förderkonditionen des BAFA profitieren. Die bisherigen Module der Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bleiben unverändert bestehen. Beratungsdienstleistungen können weiterhin mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (Bemessungsgrundlage EUR 3.000,00 bzw. EUR 4.000,00 für Jungunternehmen) bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt also maximal EUR 2.400,00 bzw. EUR 3.200,00. Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist ein Zuschuss bis zu 90 Prozent (maximal EUR 2.700,00) vorgesehen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie auf der Website des BAFA.

Nicht vergessen – Soforthilfen noch bis zum 31. Mai 2020 beantragen

Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können noch bis zum 31. Mai 2020 Anträge für die Gewährung von Soforthilfen stellen. Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche erhalten einen einmaligen Zuschuss von EUR 9.000,00 (< 5 Mitarbeiter) bzw. EUR 15.000,00 (< 10 Mitarbeiter), um akute Liquiditätsengpässe kurzfristig abzusichern. Dieser Liquiditätsengpass kann auch noch bis zu drei Monate nach Antragstellung entstehen.

Die Antragstellung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über die zuständigen Behörden der Bundesländer. Einzelne länderspezifische Antragsfristen können abweichen.

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