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06.04.2021
Am 25. März 2021 teilte das BMF mit, dass zur Gewährleistung der Planungssicherheit für die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen das KfW-Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wird (bislang bis zum 30. Juni 2021 befristet).
Zudem werden ab 1. April 2021 im KfW-Sonderprogramm Unternehmen mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen unterstützt. Die Kreditobergrenzen werden wie folgt erhöht:
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Bei den Krediten mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher EUR 800.000,00 auf EUR 1,8 Mio. angehoben.
Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 („Temporary Framework“ in 5. Änderung) entsprechen und sich nachweislich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befanden. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
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