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Neues vom Bundesfinanzhof: Zuordnungsentscheidung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften
Mit zwei Urteilen vom 25. Februar 2015 hat der Bundesfinanzhof zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. innergemeinschaftlichen Reihengeschäften entschieden. Demnach kommt es nicht mehr darauf an, wer den Transport beauftragt hat, sondern darauf, wann dem letzten Abnehmer die Verfügungsmacht an der Ware verschafft wird.
03.06.2015