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Neue Anforderungen nach der REACH-Verordnung – Was müssen Unternehmen zukünftig beachten?

Seit dem 5. Januar 2021 sind Lieferanten von Erzeugnissen, d. h. Produzenten oder Importeure von Erzeugnissen, Händler oder andere Akteure der Lieferkette, die Erzeugnisse in den Verkehr bringen, verpflichtet, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Informationen zu Erzeugnissen mit Stoffen der REACH-Kandidatenliste (sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ oder SVHC („Substances of Very High Concern“)) oberhalb eines Schwellenwerts von 0,1 % w/w zur Verfügung zu stellen.

26.04.2021

Nicht von diesen Pflichten erfasst sind Akteure der Lieferkette, die Waren direkt und ausschließlich an Verbraucher liefern.

Umsetzung ins deutsche Recht

Auf deutscher Ebene finden sich die rechtlichen Voraussetzungen hierzu im neuen § 16f Chemikaliengesetz (ChemG), der allerdings noch keine Sanktionen bei Nichtmeldungen vorsieht.

Gemäß Art. 33 (1) der REACH-Verordnung mussten bereits zuvor Lieferanten von Erzeugnissen ihnen vorliegende Informationen über einem Gehalt von SVHC > 0,1 % w/w an ihre direkten gewerblichen/industriellen Abnehmer weitergeben.

Der neue § 16f ChemG stellt Unternehmen nun vor die Herausforderung, diese Informationen zusätzlich an die ECHA zu übermitteln. Im Falle der Datenübermittlung über die Datenbank SCIP („Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)“) werden detaillierte Informationen zu Erzeugnissen und deren Inhaltsstoffen gefordert, die teilweise über die Anforderungen von Art. 33 (1) der REACH-Verordnung hinausgehen.

§ 16f ChemG fordert daher auch noch nicht, dass die Informationsweitergabe über diese Datenbank erfolgen muss.

Trotzdem bleiben die Anforderungen für Unternehmen hoch, da nicht auszuschließen ist, dass bei Exportgeschäft innerhalb der EU die Kunden im Zielland die Aufnahme der Informationen über die SCIP-Datenbank fordern oder es dort Rechtslage ist.

Das gleiche gilt für die Ausnahme des § 16 f Abs. 1 S. 2 ChemG für Produkte mit militärischer Zweckbestimmung.

Ausblick

Die regulativen Forderungen an Unternehmen, immer mehr Informationen in der Wertschöpfungskette mit den Materialstammdaten zu verknüpfen, um aussagefähig gegenüber Kunden zu sein und die Gesetze einzuhalten, haben also weiter zugenommen.

Hier ist die fokussierte Erstellung und Umsetzung der unternehmensinternen Prozesslandschaft im Zusammenspiel von u. a. Vertrieb, Geschäftsfeld, Einkauf und der Rechtsabteilung notwendig.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern hierbei.

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