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17.01.2020
Der Anruf des Vermittlungsausschusses war nötig, da sich der Bundesrat über die Finanzierung des Klimapakets und damit die Mehrbelastung der Länder sorgte. Der Vermittlungsausschuss hat daraufhin vorgeschlagen, die finanziellen Lasten aufzuteilen. Die Länder sollen für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge erhalten. Ab 2025 soll gemeinsam evaluiert werden, ob eine weitere Kompensation notwendig ist. Darüber hinaus hat sich der Bund bereit erklärt, den Ländern ihre Steuerausfälle aus der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 auszugleichen.
Über steuerrechtliche Regelungen soll das Klimapaket zu einem Umdenken und damit zu einer klimafreundlicheren Mobilität und Energieversorgung beitragen. Die wesentlichsten Änderungen, die das Gesetz nun bereithält, sind die folgenden:
Die Pendlerpauschale wird von 2021 bis 2023 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer angehoben. Von 2024 bis 2026 wird die Pauschale nochmals um 3 Cent auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht.
Die Mobilitätsprämie bleibt bestehen. Die in unserem Newsbeitrag vom 28. Oktober 2019 vorgestellte Mobilitätsprämie für Geringverdiener wurde unverändert beschlossen.
Die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld wurde ergänzt. Auch Kosten für einen Energieberater sind als Aufwendung für energetische Maßnahmen abzugsfähig.
Das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen wurde ersatzlos gestrichen.
Ab dem 1. Januar 2020 wurde der Umsatzsteuersatz für den Schienenverkehr von 19 % auf 7 % herabgesetzt. Die Deutsche Bahn hat in diesem Zusammenhang angekündigt, den Fahrkartenpreis entsprechend zu verringern.
Die Neuerungen im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sind erst der Anfang: der Vermittlungsausschuss hält die Bundesregierung an, im ersten Quartal 2020 gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen in einem eigenen Gesetzesvorhaben vorzustellen, die die Akzeptanz von Windenergie fördern sollen. Weiterhin soll die Bundesregierung bis Frühjahr 2020 Änderungen zum bereits beschlossenen Brennstoffemissionshandelsgesetz vorschlagen.
Im Übrigen verweisen wir auf unseren Newsbeitrag vom 28. Oktober 2019.
Das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ wurden auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.