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Kettenbefristungen: 16 Befristungen in elf Jahren können zulässig sein!
Ein Mathematiker war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität beschäftigt. Sein Arbeitgeber schloss innerhalb von 11 Jahren insgesamt 16 befristete Verträge mit ihm. Der Arbeitnehmer klagte auf Feststellung darauf, dass sein letzter Arbeitsvertrag nunmehr unbefristet läuft, weil diese Anzahl an Befristungen rechtsmissbräuchlich sei.
14.08.2015