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Kein Vorsteuerabzug für Kosten eines Betriebsausfluges

Übersteigen die Aufwendungen für einen Betriebsausflug die Freigrenze...

09.03.2011

Übersteigen die Aufwendungen für einen Betriebsausflug die Freigrenze von EUR 110,00 je Arbeitnehmer, ist von einer privaten Mitveranlassung der Aufwendungen auszugehen. Mit Urteil vom 9. Dezember 2010 (V R 17/10) entschied der BFH, dass in derartigen Fällen kein Vorsteuerabzug möglich ist. Im Gegenzug unterbleibt die bisherige Umsatzbesteuerung der Entnahme bzw. nunmehr der unentgeltlichen Wertabgabe (siehe Pressemitteilung vom 9. März 2011; https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen).

Kontakt:

Sören Münch, Steuerberater

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