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Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
Mit Urteil vom 25. Januar 2011 (Az.: 14 K 158/09) hat das FG München entschieden, dass Scheinrechnungen von Subunternehmern nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.
28.03.2012
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater