Fachnews
Neue Möglichkeiten und Wege der Beitragserhebung – Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung mehr und mehr aufgeweicht

In der Rechtsprechung besteht ein Trend, den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung zu relativieren. Mit einer Entscheidung vom 29. September 2017 (4 M 131/17) hat nun auch das OVG Sachsen-Anhalt diesen Trend aufgenommen und entschieden, dass eine frühere Beitragserhebung bei einer Gemeinde eine erneute Beitragserhebung bei dem Zweckverband, dem die Gemeinde beigetreten ist, nicht ausschließt.

16.10.2017

Mit der Entscheidung 4 M 131/17 hat das OVG LSA eine Entscheidung des VG Halle bestätigt – und liegt damit auch auf der Linie der Rechtsprechung, z. B. der Oberverwaltungsgerichte in Thüringen oder in Brandenburg. Nach der Rechtsprechung ist das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht „einrichtungsbezogen“ zu interpretieren. Dies bedeutet, dass dann, wenn ein Einrichtungsträger die Einrichtung an einen anderen Aufgabenträger überträgt und dieser andere Aufgabenträger eine andere öffentliche Einrichtung bildet, dann auch ein neuer Vorteil entstehen kann – mit der Folge, dass ein neuer Herstellungsbeitrag entsteht. Insbesondere soll der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung dieser „neuen Beitragserhebung“ nicht entgegenstehen.

Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind etwaige Härten für die Grundstückseigentümer auf der Ebene der Billigkeit abzufedern.

Mit dieser Rechtsprechung sind den Aufgabenträgern nun bei der Beitragserhebung bezüglich eines Herstellungsbeitrags neue Möglichkeiten eröffnet. Viele Aufgabenträger in Sachsen-Anhalt – und auch in anderen Bundesländern – werden in den nächsten Jahren teilweise Probleme bekommen, die laufenden Kosten ausschließlich über Gebühren zu decken. Die Möglichkeit einer neuerlichen Beitragserhebung kann sich in diesem Zusammenhang zu einem wichtigen ergänzenden Finanzierungsinstrument entwickeln.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Stefan Fenzel
Stefan Fenzel

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden