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eureos-Rechtsanwältin Nicole Jochheim referiert zur Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Am 21. September 2017 veranstaltet die Sozial- und Beschäftigungszentrum Delitzsch gGmbH gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH den Wirtschaftsstammtisch in Delitzsch.

18.09.2017

Jahr für Jahr fällt für Unternehmen, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen, die sogenannte Ausgleichsabgabe an. Arbeitgeber können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass sie anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge erteilen. 50 Prozent der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden.

Im Rahmen des Wirtschaftsstammtischs der SBZ spricht Nicole Jochheim, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und für Sozialrecht, über die Bedeutung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe für Unternehmen und den praktischen Umgang damit.

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Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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