Dr. Kerstin Bohne, Rechtsanwältin bei eureos und Expertin für das Umsatzsteuerrecht, trat am 14. August 2017 als Sachverständige im Sächsischen Landtag zum Thema „Senkung des Mehrwertsteuersatzes für verschreibungspflichtige Medikamente sowie für Heil- und Hilfsmittel auf sieben Prozent“ auf.
Das deutsche Umsatzsteuergesetz sieht in § 12 zwei Steuersätze vor, den sogenannten Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent und einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent. Seit jeher werden Wertungswidersprüche zwischen Regel- und ermäßigter Besteuerung beklagt. So unterliegen beispielsweise Lebensmittel, aber auch Schnittblumen oder Zoobesuche, dem ermäßigten Steuersatz, Wildparkbesuche oder Medikamente hingegen dem Regelsteuersatz.
Derartige Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen und werden häufig als Beleg für die Ungerechtigkeit und Irrationalität des deutschen Steuerrechts herangezogen. Insbesondere Verbände und Interessenvertretungen, wie z. B. Bundesärztekammer und Krankenkassen, fordern daher seit Jahren eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf Arzneimittel.
In diesem Zusammenhang war Rechtsanwältin Dr. Kerstin Bohne am 14. August 2017 als Sachverständige im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration im Sächsischen Landtag geladen. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung wurde die Forderung nach einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Medikamente im Kontext des Gesamtkatalogs der Steuerermäßigungen kritisch hinterfragt.
Wenngleich die mit einer Steuersatzsenkung beabsichtigte finanzielle Entlastung der Kostenträger im Gesundheitswesen durchaus förderungswürdig ist, sprechen die mit jeder Steuerermäßigung verbundenen Abgrenzungsprobleme, Bürokratiekosten des Staates sowie Befolgungskosten der Unternehmer gegen eine Anpassung des Steuersatzes. Damit würde ein weiterer Ausnahmetatbestand geschaffen, ohne zugleich den Ermäßigungskatalog insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.
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