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EuGH: Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für gedruckte Bücher und E-Books sind grundsätzlich zulässig
Mit Urteil vom 11. September 2014 hat der EuGH die Frage entschieden, ob nationale Regelungen, wonach für gedruckte Bücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz und für Bücher, die auf anderen physischen Trägern wie einer CD oder CD-ROM oder USB-Sticks gespeichert sind, der normale Mehrwertsteuersatz gilt, gegen Unionsrecht verstoßen.
24.10.2014