Bereits im Juni 2022 hat man sich auf einer Klausurtagung für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer geeinigt, um den Haushalt der nächsten zwei Jahre zu finanzieren. Am 20. Dezember hat der sächsische Landtag nun das Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 beschlossen. In diesem ist die Regelung zu der Steuererhöhung enthalten.
In Artikel 10 des neuen Haushaltsbegleitgesetzes findet sich die Änderung des sächsischen Grunderwerbsteuersatzgesetzes. Der Steuersatz wird für alle Rechtsvorgänge nach dem 31. Dezember 2022 auf 5,5 % erhöht. Bisher war der Grunderwerbsteuersatz mit 3,5 % der niedrigste bundesweit (neben Bayern). Mit dieser Erhöhung werden die Kosten beim Immobilienkauf im Jahr 2023 steigen.
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