Fachnews
Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen ist keine "Vermögensverwaltung"
Mit Urteil vom 20. März 2014 hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche Überlassung von Sport-anlagen durch einen gemeinnützigen Sportverein keine Vermögensverwaltung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG darstellt und damit der ermäßigte Steuersatz nicht zu Anwendung kommt.
27.10.2014