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Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann nicht allein auf den Bezug von Altersrente gestützt werden

In vielen Unternehmen ist es mittlerweile Normalität: Arbeitnehmer, die bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, werden dennoch weiter beschäftigt. Dabei ist es besonders wichtig, die Bedingungen des weiteren Beschäftigungsverhältnisses genau zu regeln. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass allein der Rentenbezug des Arbeitnehmers kein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist.

24.02.2015

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