Fachnews
Bildung von Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben?
Mit Urteil vom 6. Juni 2012, I R 99/10, hat der BFH entschieden und damit das Urteil vom 14. Oktober 2010 (3 K 2555/09) des Finanzgerichts Baden-Württemberg bestätigt, dass in der Steuerbilanz einer als Großbetrieb im Sinne von § 3 BpO 2000 eingestuften Kapitalgesellschaft die Bildung einer Rückstellung für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gemäß § 200 AO zulässig ist. Rückstellungen sind grundsätzlich auch vor Erlass einer Prüfungsordnung zu bilden, soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre (Prüfungsjahre) betreffen.
13.09.2012
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater
Maximilian Lilienthal, Steuerberater