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BGH: Haftungsgefahr - konzernexterne Patronatserklärung beseitigt nicht Zahlungsunfähigkeit
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 19. Mai 2011 festgestellt, dass eine konzernextern abgegebene, harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft für eine ihrer Tochtergesellschaften weder die objektive Zahlungsunfähigkeit noch die Überschuldung beseitigt.
04.08.2011
Danilo Friedrich, Rechtsanwalt