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BFH: Umsatzsteuer bei Verkäufen über eBay
In seinem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass derjenige, der planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt.
07.10.2015