Fachnews
Betriebsratsarbeit: Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?
Der Arbeitgeber beabsichtigte, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Betriebsratsarbeit in der Spätschicht einzusetzen. Der Betriebsrat hielt dies für rechtswidrig, weil dadurch die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschritten werde. Der Arbeitgeber war der Auffassung, dass bei der Berechnung der Arbeitszeit Zeiten für Betriebsratstätigkeiten nicht mitzuzählen sind.
13.07.2015