Fachnews
Ärztliche Leistungen in Pflege- und Altenheimen im Rahmen eines Strukturvertrages künftig umsatzsteuerfrei
Auf eine Initiative des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen soll es künftig die Möglichkeit geben, dass alle Leistungen zur ärztlichen Versorgung in Pflege- und Altenheimen – wenn Sie im Rahmen eines Strukturvertrages (§ 73a SGB V) erfolgen – nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a) UStG umsatzsteuerfrei bleiben. Hierzu soll demnächst ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ergehen.
01.09.2015