Fachnews
Neues zum Vergaberecht in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt haben CDU, SPD und FDP den Koalitionsvertrag unterzeichnet. In dieser Vereinbarung ist auch festgehalten, dass bis Mitte des Jahres 2022 ein Tarif-treue- und Vergabegesetz erarbeitet und verabschiedet werden soll. Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge zukünftig nur an Unternehmen erfolgt, die einem repräsentativen Tarifvertrag unterliegen oder die Bedingung eines repräsentativen Tarifvertrags erfüllen.

16.09.2021
Regelungsgehalt

Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge zukünftig nur an Unternehmen erfolgt, die einem repräsentativen Tarifvertrag unterliegen oder die Bedingung eines repräsentativen Tarifvertrags erfüllen.

In dem Tariftreue- und Vergabegesetz soll ein landesspezifisch festgeschriebener Vergabemindestlohn eingeführt werden. Das Gesetz soll auch für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich des ÖPNV Geltung beanspruchen.

Die in der Corona-Pandemie geschaffenen Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen zum Anlass genommen werden, dass Vergabegesetz auf das zu konzentrieren, was wesentlich ist, nämlich, dass die öffentliche Hand die wirtschaftlichsten Angebote erhält und Leistungen preiswert nach einem fairen Wettbewerb bezieht. Das Vergaberecht soll Korruption vorbeugen, aber bürokratiearm sein.

In der Neuregelung sollen die Schwellenwerte zur Durchführung von Vergabeverfahren angemessen erhöht werden. Die Eingangsschwellenwerte sollen auf EUR 40.000 für Dienstleistungen und EUR 120.000 für Bauleistungen angehoben werden. Durch die Erhöhung soll öffentlichen Auftraggebern eine größere Möglichkeit eingeräumt werden, gezielt regionale/bewährte Unternehmen zu beauftragen, um eine unmittelbare Förderung der regionalen Wirtschaft zu erreichen.

Beabsichtigt ist zudem, die Vergabeverfahren durch eine weitergehende Standardisierung der Verfahren, eine durchgreifende Deliktdigitalisierung, die Einführung des Bestbieter- und Präqualifizierungsmodells sowie weitere Entbürokratisierungsschritte zu erleichtern. Auch weiterhin sollen bestimmte soziale Aspekte bei der Vergabe Berücksichtigung finden.

Mit der nunmehr – endlich – umzusetzenden Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird eine bundesweite Vereinheitlichung der Vergaben von Leistungen angestrebt, was zu einer Angleichung der Regelungen im Unter- und Oberschwellenbereich und somit zu einer einfacheren Rechtsanwendung führen soll.

Auch weiterhin ist ein Rechtsschutzsystem im Unterschwellenbereich vorgesehen. Jedoch soll durch eine Änderung des Verfahrens eine Entlastung der Vergabekammern und somit eine Beschleunigung der Vergabeverfahren erreicht werden.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, ob die in dem Koalitionsvertrag aufgenommenen Vorgaben tatsächlich bis Mitte des Jahres 2022 umgesetzt werden. Bislang hat sich der Gesetzgeber mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung im Land Sachsen-Anhalt schwergetan, was zu einer komplizierten Rechtsanwendung geführt hat. So ist in Sachsen-Anhalt für die Vergabe von beispielsweise Dienstleistungsaufträgen nach wie vor die VOL/A anzuwenden.

Zudem bleibt abzuwarten, ob die Vorgaben an den festgeschriebenen Vergabemindestlohn die Erwartungen an die Gesetzesänderung erfüllt werden.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie unterrichten.

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