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BFH: Keine Gewährung von Gesellschaftsrechten bei alleiniger Gutschrift auf Kapitalkonto II

Mit Urteil vom 29. Juli 2015 (Az.: IV R 15/14) hat der BFH entschieden, dass keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vorliegt, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sog. Kapitalkonto II in die Gesellschaft einbringt.

17.02.2016

17.02.2016

I. Entscheidung

In dem Fall des BFH hatte ein Gesellschafter ein Grundstück und Bodenschatz aus seinem (landwirtschaftlichen) Betrieb auf die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, übertragen und erhielt dafür nur eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II. Der Anteil des Gesellschafters am Vermögen der Klägerin sowie die Gewinnbezugs- und Stimmrechte ergaben sich allein aus dem Kapitalkonto I.

Das Finanzamt nahm zwar einen entgeltlichen Erwerb an, lehnte aber die von der Klägerin begehrte Abschreibung aus anderen Gründen ab. Der BFH hat die Entscheidung des Finanzamtes zwar im Ergebnis bestätigt, seine Entscheidung aber darauf gestützt, dass mangels Entgeltlichkeit keine Anschaffungskosten gegeben seien.

Zwar werde derzeit bei Gegenbuchung einer Einlage auf dem (festen) Kapitalkonto I von einer Gegenleistung in Gestalt von Gesellschaftsrechten ausgegangen. Dasselbe gilt bei Einstellung des Gegenwertes auf dem Kapitalkonto I und auf einem anderen Kapitalunterkonto (z. B. dem Kapitalkonto II) oder in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage.

Es liege hingegen keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und damit kein entgeltlicher Vorgang vor, wenn der Wert des in das Gesamthandsvermögen übertragenen Einzelwirtschaftsguts allein dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird. Der BFH lehnt damit ausdrücklich die anderslautende Auffassung der Finanzverwaltung ab (BMF vom 11. Juli 2011, BStBl. I 2011, 713, Ziff. I.2.). Dies ergebe sich daraus, dass sich die maßgeblichen Gesellschaftsrechte regelmäßig (nur) nach dem festen Kapitalkonto I richten. Entgeltlichkeit erfordere daher jedenfalls die teilweise Gutschrift auf diesem Kapitalkonto I.

II. Praktische Auswirkungen

Nach Auffassung des BFH ist die lange streitige Frage der alleinigen Gutschrift von Gegenwerten für eine Einbringung in eine Personengesellschaft damit geklärt: Der Vorgang ist nicht entgeltlich. Es entstehen danach keine Anschaffungskosten, so dass insbesondere keine Abschreibungen bei der Personengesellschaft in Betracht kommen.

Die Entscheidung des BFH wurde allerdings noch nicht im Bundessteuerblatt II veröffentlicht und dürfte daher noch nicht von der Finanzverwaltung angewendet werden. Das BMF hat jedenfalls in – letztlich erfolglos gebliebenen – Beitrittsbemühungen zu dem Verfahren beim BFH zum Ausdruck gebracht, dass es sich gegen die Abweichung von seiner Auffassung (BMF vom 11. Juli 2011, BStBl. I 2011, 713, Ziff. I.2.) verteidigen wolle.

Bis zu einer Reaktion des BMF sollte daher bei Einbringungen von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften der Gegenwert vorsichtshalber noch nicht ausschließlich auf ein Kapitalkonto II gutgeschrieben werden.

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