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EU-Kommission: Margenbesteuerung auch für B2B-Umsätze und Einzelmarge

Die EU-Kommission hat Deutschland im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens am 24. September 2015 formell aufgefordert, die nationalen Vorschriften zur sog. Margenbesteuerung an die unionsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Anwendung der Regelung auf alle Umsätze (einschließlich B2B-Umsätze) und die ausschließliche Zulässigkeit der Bildung von Einzelmargen anzupassen.

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