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Eine Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Elternzeit ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich!

Neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Urteil vom 19. Mai 2015 – 9 AZR 725/13 Eine Arbeitnehmerin war in einem Seniorenheim als Ergotherapeutin beschäftigt. Nach der Geburt ihres Sohnes befand sie sich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Elternzeit. Anschließend verlangte sie von ihrem Arbeitgeber die Abrechnung und Abgeltung ihrer noch vorhandenen Urlaubsansprüche aus den letzten Jahren. Der frühere Arbeitgeber erklärte nun die Kürzung des Erholungsurlaubs für die Elternzeit. Die ehemalige Arbeitnehmerin klagte daraufhin auf Zahlung der gesamten Urlaubsabgeltung.

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