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FG Düsseldorf: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Ausgliederung auf neu gegründete Gesellschaft im Konzern

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. 7 K 281/14 GE) entschieden, dass die Grunderwerbsteuer im Falle der Ausgliederung zur Neugründung inner­halb eines Konzerns gem. § 6a GrEStG nicht erhoben wird, obwohl die Tatbestandsvorausset­zung der fünfjährigen sog. Vorbehaltensfrist nicht erfüllt ist.

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