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Neues BFH-Urteil zur Frage der Anwendbarkeit von Vorschriften der AO auf die Investitionszulage (BFH vom 19.12.2013 - III R 125/10)

Das Investitionszulagegesetz (InvZulG) enthält eine Verweisungsnorm (§ 14 InvZulG 2010), wonach die für die Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung (mit Ausnahme des § 163 AO) entsprechend anzuwenden sind.

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