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Abweisung der Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der Europäischen Kommission zur Qualifizierung der Sanierungsklausel als Beihilfe

Die Klage der Bundesregierung ist mit Beschluss des Europäischen Gerichtshofes als unzulässig zurückgewiesen worden, da der Eingang der Klage erst einen Tag nach Ablauf der Frist erfolgte.

Sören Münch, Steuerberater

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