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Ergänzung des Steuerabkommens mit der Schweiz zur Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz

05.04.2012
Das Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen wurde heute in Bern unterzeichnet. Der Kerngehalt des Abkommens, das die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart sichert und damit die deutsch-schweizerischen Beziehungen auf eine zukünftige Basis stellt, bleibt bestehen.