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Entwurf des OGAW-IV-UmsG

Der Entwurf des OGAW-IV-UmsG sieht u.a. eine Anpassung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel vor.

Der Entwurf des OGAW-IV-UmsG sieht u. a. eine Anpassung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (§ 6a GrEStG)vor. Danach können nunmehr nicht nur Kapitalgesellschaften sondern auch Personengesellschaften abhängige Gesellschaften i. S. d. grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel sein. Hierfür ist eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von 95% am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft erforderlich. Die Änderung ist erstmals auf Erwebsvorgänge nach dem 31.12.2009 anzuwenden.

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