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Sanierungsklausel § 8c Abs. 1 KStG – Aussetzung der Vollziehung
Mit Beschluss vom 1. August 2011 entschied das FG Münster (Az. 9 V 357/11), dass bei Steuernachforderungen wegen Nichtberücksichtigung der Sanierungsklausel eine zeitlich befristete Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist.
15.08.2011
Sören Münch, Steuerberater