RAin Nicole Jochheim, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Sozialrecht bei eureos, referiert am 9. März 2016 in Magdeburg zum Thema Anschluss- und Benutzungszwang - Befreiung, Durchsetzung und Sanktionsmöglichkeiten.
11.01.2016
Das Ende des Bestandsschutzes für viele alte Kläranlagen ermöglicht den Anschluss der betreffenden Grundstücke an eine vorhandene zentrale Kanalisation.
- Was kann die Gemeinde oder der Zweckverband jedoch tun, wenn der Grundstückseigentümer sich trotz zahlreichen Aufforderungen permanent weigert, den Anschluss an das öffentliche Netz vorzunehmen und stattdessen seine veralteten Grundstücksentwässerungsanlagen weiterhin benutzt?
- Auch „Nullverbräuche“ wegen mutmaßlicher Eigenversorgung mit Wasser stellen die Aufgabenträger in diesen Fällen vor die Frage, wie man den Anschluss- und Benutzungszwang wirksam durchsetzen kann?
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der letzten Jahre werden für diese und andere Fragen rechtssichere und praktikable Lösungen gesucht. Dabei werden die in diesem Zusammenhang stehenden juristischen Grundlagen und Grundbegriffe erläutert und – anhand von Beispielsfällen – typische Problembereiche behandelt.
In wechselnden Ausführungen behandeln die Referentinnen folgende Themenschwerpunkte:
Grundlagen des Anschluss- und Benutzungszwangs (ABZ)
- Anschlussrecht und Anschlusspflicht
- Benutzungsrecht und Benutzungspflicht
- Rechtsgrundlagen bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- ABZ unter Geltung der AVB WasserV bzw. AEB
(Teil-)Befreiungen vom ABZ
- in der Wasserversorgung
- in der Schmutzwasserbeseitigung
- in der Niederschlagswasserbeseitigung
Verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des ABZ
- Aufforderung zum Anschluss und zur Benutzung
- Erlass eines Anschluss- und Benutzungsbescheiden
- Erlass von Duldungs- und Untersagungsverfügungen
- Vollziehbarkeit und Widerspruchsverfahren
Anwendung von Verwaltungszwang
- Rechtsgrundlagen der zwangsweisen Durchsetzung
- Zwangsgeldandrohung und -festsetzung
- Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang
- Polizeiliche Vollzugshilfe und Erzwingungshaft
Sanktionsrechtliches Vorgehen
- Rechtsgrundlagen für Sanktionen
- bei Verstößen gegen den Anschlusszwang
- bei Verstößen gegen den Benutzungszwang
- bei Zutritts- und Zugangsverweigerung
- Erlass von Bußgeldbescheiden
- OWi-Verfahren vor dem Amtsgericht
Gern begrüßen wir Interessierte zu dieser Veranstaltung.
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Ihr Ansprechpartner:
Nicole Jochheim, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Sózialrecht