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Ärztliche Leistungen in Pflege- und Altenheimen im Rahmen eines Strukturvertrages künftig umsatzsteuerfrei

Auf eine Initiative des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen soll es künftig die Möglichkeit geben, dass alle Leistungen zur ärztlichen Versorgung in Pflege- und Altenheimen – wenn Sie im Rahmen eines Strukturvertrages (§ 73a SGB V) erfolgen – nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a) UStG umsatzsteuerfrei bleiben. Hierzu soll demnächst ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ergehen.

01.09.2015

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Doreen Adam

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