„Mehr Fortschritt wagen“ – unter diesem Motto wollen die künftigen Regierungsparteien Deutschland in der Zukunft regieren. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde am 24. November 2021 getan, denn die Parteispitzen von SPD, den Grünen und FDP haben sich nach verhältnismäßig kurzer Zeit auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Inhalte des Koalitionsvertrags aus den verschiedenen Bereichen vor.
Neben den Einigungen, die im Rahmen des Koalitionsvertrags festgehalten werden, wurden auch bereits die Ministerien verteilt. Der Koalitionsvertrag selbst enthält wesentliche Eckpunkte, die im Rahmen der kommenden Amtszeit der neuen Ampelkoalition angegangen und umgesetzt werden sollen. Es handelt sich dabei nicht um konkrete Gesetzgebungsvorhaben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte des Koalitionsvertrags aus den verschiedenen Bereichen vor:
1. Tax
Das Finanzministerium geht an die FDP; neuer Finanzminister wird mit aller Wahrscheinlichkeit Christian Lindner.
Im Bereich der Steuern möchte sich die künftige Koalition für eine Vereinfachung des komplexen deutschen Steuersystems sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen einsetzen.
Steuerabschreibung |
Ein wesentlicher Aspekt ist die Förderung umweltfreundlicher Technologien. So soll eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter geschaffen werden, die es in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise dem Klimaschutz dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen (sogenannte „Superabschreibung“). Welche Anforderungen hierfür konkret erfüllt sein müssen, ist bisher nicht bekannt. |
Erweiterte Verlustverrechnung | Die aktuell geltende erweiterte Verlustverrechnung soll bis Ende 2023 verlängert werden; darüber hinaus soll der Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden. |
Optionsmodell und Thesaurierungsbesteuerung | Der neue § 1a KStG ermöglicht es Personengesellschaften auf Antrag in das Besteuerungsregime für Körperschaften zu wechseln (Option). Die praktische Umsetzung ist jedoch in vielerlei Hinsicht kompliziert und risikobehaftet.
Nach § 34a EStG existiert eine antragsgebundene besondere Besteuerung thesaurierter Gewinne, die jedoch hinsichtlich ihrer Umsetzung ebenfalls gewissenhafter Planung bedarf. Die Koalition möchte diese Besonderheiten der Besteuerung hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. |
Besteuerung natürlicher Personen | Die aktuell geltenden steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Der Ausbildungsfreibetrag soll auf EUR 1.200 erhöht werden. Die Renten sollen erst ab 2060 voll besteuert werden (Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils ab 2023 lediglich noch um 0,5%); eine Doppelbesteuerung soll entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) weiter vermieden werden. Der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben soll bereits ab 2023 erfolgen. Aktuell ist ein Stufenplan ab 2025 vorgesehen. Der Sparer-Pauschbetrag soll zum 1. Januar 2023 von derzeit EUR 801 (bzw. EUR 1.602 bei Zusammenveranlagung) auf EUR 1.000 (bei Zusammenveranlagung auf EUR 2.000) angehoben werden. Die 0,5 % Regelung für die private Nutzung von Dienstwagen soll nur noch für Hybridfahrzeuge gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) auch im rein elektrischen Fahrbetrieb betrieben und dies auch nachgewiesen wird. Es soll eine neue Kindergrundsicherung bestehend aus zwei Komponenten dem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbeitrag. |
Grunderwerbsteuer | Den Ländern soll mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer eingeräumt werden. Damit soll der Erwerb selbst genutzten Wohnungseigentums erleichtert werden. Aktuell können die Länder lediglich die Höhe des Steuersatzes selbst bestimmen. Der Vertrag sieht vor, dass steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen (share deals) geschlossen werden sollen. |
Gemeinnützigkeit | Gemeinnützig tätige Organisationen sollen gestärkt werden; insbesondere sollen sie sich politisch betätigen und zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen. Darüber hinaus sollen standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und zur Finanzierung geschaffen werden.
Steuerrechtliche Hürden für Sachspenden sollen mittels einer klaren und bürokratiearmen Regelung beseitigt werden. |
Vollzug und Digitalisierung | Vorgesehen ist die organisatorische und personelle Stärkung des Bundesfinanzministeriums (BMF), des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie der Financial Intelligence Unit (FIU) zur besseren Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche.
Die vorausgefüllte Steuererklärung („Easy Tax“) soll fortentwickelt werden, um steuerliche Pflichten möglichst digital und bürokratiearm erfüllbar machen zu können. In diesem Zusammenhang soll auch die weitere Digitalisierung der Finanzverwaltung selbst sowie der Interaktion zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung vorangetrieben werden. Auf Bundesebene soll eine zentrale Organisationseinheit zur Verbesserung von Schnittstellen und zur Standardisierung von Abläufen (insbesondere bei Außenprüfungen) etabliert werden. Darüber hinaus soll die Steuerbürokratie merklich verringert und Steuergesetzgebung künftig evidenzbasiert erfolgen. |
Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung | Geplant ist die Ausweitung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als EUR 10 Millionen. Diese war nach heftiger Kritik im Rahmen des Umsetzungsprozesses zur Umsetzung europäischer Vorgaben fallen gelassen worden.
Auch der Umsatzsteuerbetrug soll weiter bekämpft werden, etwa durch Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen. Zur Vermeidung von Erosionen der steuerlichen Bemessungsgrundlage soll unter anderem eine Zinshöhenschranke (zusätzlich zur bereits existierenden Zinsschrankenregelung) eingeführt werden. Die Steueroasen-Liste der Europäischen Union (EU) soll nach dem Willen der Ampelkoalition ständig aktualisiert und erweitert werden. Global tritt die Koalition für Steuergerechtigkeit und eine globale Mindestbesteuerung von Unternehmen ein. |
2. Legal
Weiterbildung |
Angedacht ist die Einführung eines sog. „Qualifizierungsgeldes“, das ähnlich dem Kurzarbeitergeld ausgestaltet sein soll. Unternehmen im Strukturwandel erhalten die Möglichkeit, die Beschäftigten während des Wandels im Betrieb zu halten, diese weiter zu qualifizieren und dadurch den Fachkräftebedarf sichern. Voraussetzung dafür sind Betriebsvereinbarungen. |
Arbeitszeit | Der Koalitionsvertrag stellt klar, dass am 8-Stunden-Tag festgehalten werden soll.
Eine flexiblere Gestaltung der Tageshöchstarbeitszeit soll im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen und unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen sowie in einzuhaltenden Fristen ermöglicht werden („Experimentierräume“). Angesichts der Rspr. Des EuGHs zur Arbeitszeiterfassung soll geprüft werden, welcher Anpassungsbedarf im Arbeitszeitrecht besteht. Flexible Arbeitszeitmodelle sollen weiterhin möglich sein. Seit langen ist bekannt, dass Das ArbZG einer flexiblen und digitalen Arbeitswelt nicht mehr gerecht wird. Lösungsmöglichkeiten hierfür finden sich im Koalitionsvertrag nicht. |
Mobilarbeit und Homeoffice | Beschäftigte sollen einen Erörterungsanspruch für mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten. Dem Wunsch des Beschäftigten darf der Arbeitgeber nur widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Hiermit soll eine Ablehnung aus sachfremden und/oder willkürlichen Gründen vermieden werden. Homeoffice soll als eine Form des mobilen Arbeitens vom Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung rechtlich abgegrenzt werden.
Mobiles Arbeiten soll europaweit problemlos möglich sein. Zudem sollen den Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen vorbehalten sein. |
Mindestlohn | Der Mindestlohn wird auf EUR 12,00 pro Stunde angehoben. Über weitere Erhöhungen wird die Mindestlohn-Kommission entscheiden. |
Mini- und Midijobs | Die Mini-Job-Grenze orientiert sich zukünftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Daraus folgt eine Anhebung der Mini-Job-Grenze von EUR 450,00 auf EUR 520,00. Außerdem soll verhindert werden, dass Mini-Jobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Aus diesem Grund soll die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts hier stärker kontrolliert werden.
Die Verdienstgrenze für die sog. Midi-Jobs (oder auch: „Beschäftigung in der Gleitzone“) soll von derzeit EUR 1.300,00 auf EUR 1.600,00 angehoben werden. |
Befristungen | Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wurde nicht vereinbart.
Jedoch sollen die häufig diskutierten Kettenbefristungen nach dem Plan der Koalitionsparteien beschränkt werden. So sollen Befristungen mit Sachgrund für maximal sechs Jahre möglich sein. Ferner soll die im öffentlichen Dienst bestehende Möglichkeit von Haushaltsbefristungen abgeschafft und für Arbeitsverhältnisse mit dem Bund als Arbeitgeber sachgrundlose Befristungen nach und nach reduziert werden. |
Arbeitnehmerüberlassung | Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind nicht geplant. Die Koalition will die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im Blick behalten und „im Falle einer europäischen Rechtsprechung“, Anpassungen vorzunehmen. Der Koalitionsvertrag hebt ausdrücklich hervor, dass die Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge notwendige Instrumente darstellen. Strukturelle und systematische Verstöße gegen geltende Gesetze sollen durch eine stärkere Rechtsdurchsetzung verhindert werden. |
Tarifautonomie |
Die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung sollen gestärkt werden. Eine diesem Zweck dienende Maßnahme: Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes soll sein, dass das Unternehmen die Bedingungen eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche einhält.
Eine Stärkung der Tarifvertragsparteien erfolgt durch die Schaffung von Bereichen, deren Regelung den Parteien von Tarifverträgen vorbehalten bleibt (s. o. Ausnahmen zur Arbeitszeit). Zudem soll die „Tarifflucht“ dadurch gebremst werden, dass bei Betriebsausgliederungen und Identität des bisherigen Eigentümers die Fortgeltung der Tarifverträge festgeschrieben wird. Weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung sollen im Dialog zwischen den Sozialpartnern erarbeitet werden. |
Mitbestimmung | Der Koalitionsvertrag sieht eine Fortsetzung des Digitalisierungsprozesses der betrieblichen Mitbestimmung vor. Zukünftig sollen – nach erfolgreicher Erprobung – Betriebsratswahlen online stattfinden können. Außerdem soll die Tätigkeit des Betriebsrats digitaler werden. Zu diesem Zweck soll das Betriebsrätemodernisierungsgesetz evaluiert werden.
Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung soll künftig strafbar und als Offizialdelikt auch ohne Strafantrag von den Staatsanwaltschaften verfolgbar sein. Auch soll die Flucht in SE-Gesellschaften zur Vermeidung betrieblicher Mitbestimmung in Zukunft nicht mehr möglich sein. |
Kündigungsschutz bei Elternzeit | Der elternzeitbedingte Kündigungsschutz soll um 3 Monate nach Rückkehr in den Beruf verlängert werden, um den Wiedereinstieg zu erleichtern. |
Kinderkrankentage | Die Kinder Krankentage pro Kind und Elternteil sollen auf 15 Tage und für alleinerziehende auf 30 Tage erhöht werden. |
3. Advisory
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung |
Zur Beschleunigung der Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen im ersten Regierungsjahr die notwenigen Entscheidungen getroffen werden, um die Verfahrensdauer staatlicher und privater Investitionsvorhaben mindestens zu halbieren. Hierzu soll insbesondere die Digitalisierung der Behörden sowie der Einsatz der privaten Projektmanagementdienstleistung dienen. Ziel ist es weiterhin, gerichtliche Auseinandersetzungen im Rahmen des Prozesses zu vermeiden.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen insbesondere wichtige Infrastrukturmaßnahmen, wie Bahnstrecken, Stromtrassen und Ingenieursbauwerke, beschleunigt umgesetzt werden. |
Dekarbonisierung der Industrie | Durch verschiedene Anreizinstrumente soll die Dekarbonisierung der Industrie erreicht werden. Neben regulatorischen Rahmenbedingungen, wie CO2 – Bepreisung sind auch positive Anreize in Form von Quoten für klimafreundliche Produkte in der öffentlichen Beschaffung vorgesehen. |
Förderung digitaler Schlüsseltechnologien | Stärkere Förderung von Investitionen in Schlüsseltechnologien, wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologien, Robotik und weitere. Dies soll beispielsweise durch die Important Projects of Common European Interest, den angekündigten EU Chips Act sowie eine stärkere Zusammenarbeit mit europäischen Partnerländern erreicht werden.
Gleichzeitig sollen digitale Startups in der Spätphasenfinanzierung gefördert werden und der Venture-Capital-Standort gestärkt werden. KMU sollen durch Förderungen für IT-Sicherheit, DSGVO-konforme Datenverarbeitung und den Einsatz digitaler Technologien stärker gefördert werden. |
Branchenspezifische Förderung | Automobilindustrie, Halbleiterindustrie, Maritime Wirtschaft, Einzelhandel, Gesundheitswirtschaft und Tourismus sind Branchen, die besonders in den Fokus rücken bzw. im Transformationsprozess unterstützt werden sollen. |
Ausbau Innovationsförderung, Reallabore, Experimentierklauseln | Die Weiterentwicklung der Bundesförderprogramme im Bereich der Innovation soll in Angriff genommen werden. Insbesondere soll mehr Fokus auf soziale und ökologische Investitionen gelegt werden. Ein Reallabor- und Freiheitszonengesetz soll die Umsetzung von Innovationen beschleunigen. |
Hermes Bürgschaften für KMU | KMU sollen auch für kleinere Projekte einfacher Hermes-Deckungen erhalten können. |
Regionale Wirtschaftsförderung wird gestärkt | Die GRW-Förderung soll überarbeitet und aufgestockt werden. Insbesondere soll die Voraussetzung des überregionalen Absatzes (50-km-Regel) überprüft werden. Dadurch könnten mehr Firmen förderberechtigt sein. Ostdeutschland soll bei der Ansiedlung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen bevorzugt werden. |
Ausbau von Wagniskapital und Risikoabsicherungen | Staatliche Förderbanken und die KfW sollen stärker im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung und der Absicherung von Wagniskapital tätig werden, um die Transformation der Wirtschaft und das Gründergeschehen zu verbessern. Die KfW soll zur Investitions- und Innovationsagentur werden. Gleichzeitig soll ein Zukunftsfonds geschaffen werden, der auch institutionellen Investoren den Wagniskapitalmarkt öffnet. |
Kapitalmarkt | Für Wachstumsunternehmen und KMU sollen Kapitalerhöhungen und Börsengänge erleichtert werden.
Grenzüberschreitende Kapitalmarkgeschäfte in der EU und damit eine Vertiefung der Kapitalmarktunion sollen durch Harmonisierung der Regelwerke vereinfacht werden. |
Basel III / IV umsetzen | Die bankregulatorischen Regeln von Basel III / IV sollen vollumfänglich umgesetzt werden. Dabei soll insbesondere der KMU-Bonus im Rating erhalten werden, um Kreditverknappung zu vermeiden. |
Sustainable Finance | Deutschland soll zum führenden Standort für Sustainable Finance werden. Dazu soll eine eigene Strategie erarbeitet und ein Beiratsgremium etabliert werden. Gleichzeitig sollen Nachhaltigkeitsrisiken in den Kreditratings großer Unternehmen Berücksichtigung finden. Für Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen soll zusätzlich ein europäischer Transparenzstandard geschaffen werden. |
Einschätzung und Ausblick
Der Koalitionsvertrag muss nun noch von den Parteien bestätigt werden. Mit einer Zustimmung ist jedoch grundsätzlich zu rechnen.
Die steuerlichen Absichten der Koalition werden mit gemischten Gefühlen aufgenommen. Viel wird von den konkreten Gesetzgebungsverfahren abhängen. So ist die Einführung einer nationalen Meldepflicht für Steuergestaltungen ein weiterer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Steuerpflichtigen und bringt weitere Unsicherheiten in der Gestaltungsberatung mit sich. Auch die weitere Verschärfung der Zinsschranke (Zinshöhenschranke) ist insbesondere vor dem Hintergrund der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der aktuell bestehenden Zinsschrankenregelung kritisch zu betrachten. Die beabsichtigte Digitalisierung der Finanzverwaltung ist hingegen begrüßenswert; auch steuerliche Vergünstigungen, wie sie derzeit geplant sind, sind grundsätzlich zu begrüßen. Inwiefern diese auch tatsächlich umgesetzt werden (können), bleibt abzuwarten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.