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Niedersächsisches Finanzgericht: Zum Begriff des „herrschenden Unternehmen“ im Sinne des § 6a GrEStG bei Umstrukturierungen im Konzern (entgegen Finanzverwaltung)
Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 9. Juli 2014 entschieden, dass die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG für Umstrukturierungen im Konzern auch anwendbar ist, wenn das „herrschende Unternehmen“ kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist.
14.10.2015