Fachnews
Nicht nur wegen Google Fonts drohen Abmahnungen

Jüngst haben wir über die aktuelle Abmahnwelle wegen der Nutzung von Google Fonts berichtet. Unseren Beitrag hierzu finden Sie hier. Mit dem vorliegenden Beitrag möchten wir darüber informieren, dass auch bei der Einbindung anderer Google-Dienste Google Fonts von den Google-Servern nachgeladen werden können. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Google reCaptcha.

14.10.2022
Gleiches Problem, Lösung nicht so einfach

Bei der Nutzung von Google reCaptcha besteht das gleiche Problem wie bei der Nutzung von Google Fonts via Google-Server:

„Der Browser des Nutzers lädt die Google Fonts beim ersten Aufrufen der Webseite von den Google-Servern mit. Dabei wird automatisch die IP-Adresse der Nutzer an Google und damit in unsichere Drittländer übermittelt. Es ist somit praktisch unmöglich, vor Übermittlung der Daten an Google eine Einwilligung einzuholen, die den Ansprüchen der DSGVO genügt (Art. 7 DSGVO). Auch die Umsetzung des Widerspruchsrechts dürfte sich in der Praxis schwer gestalten.“

Im Gegensatz zur Nutzung von Google Fonts können, die von Google reCaptcha nachgeladenen Google Fonts jedoch nicht auf eigenen Servern lokal gespeichert werden. Wir raten deshalb von der Nutzung von Google reCaptcha bis auf Weiteres gänzlich ab.

Lösung mittels europäischer Alternativen

Stattdessen empfehlen wir, europäische Anbieter zu nutzen. Alternativ kommt auch die Nutzung sogenannter Honeypots in Betracht. Dabei wird in die zu schützenden Formulare ein für den Nutzer nicht sichtbares Formularfeld eingefügt. Da Robots in der Regel alle Formularfelder ausfüllen, stellt sich dieses Feld als Falle für den Robot dar. Der anschließend erhaltene Inhalt kann so entsprechend als Spam erkannt werden.

Vorsicht auch bei anderen Google-Diensten

Auch andere Google-Dienste nutzen Google Fonts. Deshalb sollten Sie hier genau prüfen, wie diese Dienste in Ihre Website eingebunden werden und ob eine entsprechende Rechtsgrundlage für deren Nutzung einschließlich der Nutzung von Google Fonts vorliegt.

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Heike Nikolov
Heike Nikolov

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

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