Wir beraten persönlich
tax · legal · audit · advisory
tax · legal · audit · advisory
14.10.2022
Bei der Nutzung von Google reCaptcha besteht das gleiche Problem wie bei der Nutzung von Google Fonts via Google-Server:
„Der Browser des Nutzers lädt die Google Fonts beim ersten Aufrufen der Webseite von den Google-Servern mit. Dabei wird automatisch die IP-Adresse der Nutzer an Google und damit in unsichere Drittländer übermittelt. Es ist somit praktisch unmöglich, vor Übermittlung der Daten an Google eine Einwilligung einzuholen, die den Ansprüchen der DSGVO genügt (Art. 7 DSGVO). Auch die Umsetzung des Widerspruchsrechts dürfte sich in der Praxis schwer gestalten.“
Im Gegensatz zur Nutzung von Google Fonts können, die von Google reCaptcha nachgeladenen Google Fonts jedoch nicht auf eigenen Servern lokal gespeichert werden. Wir raten deshalb von der Nutzung von Google reCaptcha bis auf Weiteres gänzlich ab.
Stattdessen empfehlen wir, europäische Anbieter zu nutzen. Alternativ kommt auch die Nutzung sogenannter Honeypots in Betracht. Dabei wird in die zu schützenden Formulare ein für den Nutzer nicht sichtbares Formularfeld eingefügt. Da Robots in der Regel alle Formularfelder ausfüllen, stellt sich dieses Feld als Falle für den Robot dar. Der anschließend erhaltene Inhalt kann so entsprechend als Spam erkannt werden.
Auch andere Google-Dienste nutzen Google Fonts. Deshalb sollten Sie hier genau prüfen, wie diese Dienste in Ihre Website eingebunden werden und ob eine entsprechende Rechtsgrundlage für deren Nutzung einschließlich der Nutzung von Google Fonts vorliegt.
Telefon: +49 (0) 351 81651 0
Telefon: +49 (0) 351 81651 0
Telefon: +49 (0) 351 81651 0