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05.08.2019
Damit trifft er eine klare Entscheidung für die Branche, mit der hoffentlich die seit vielen Jahren andauernde existenzbedrohende Unsicherheit beseitigt werden kann.
Der BFH hob die Entscheidungssätze 3 und 4 des Finanzgerichtes Münster zur Hinzurechnung der Nettokaltmiete auf und wies die Anschlussrevision der Finanzverwaltung, die eine noch umfangreichere Hinzurechnung begehrte, zurück.
Nähere Einzelheiten zum Urteil werden erst in einigen Monaten nach Veröffentlichung der Urteilsgründe bekannt werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.