Der BFH lehnt im Revisionsverfahren (AZ: III R 22/16) eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Hotelzimmereinkaufes ab und weist damit das Urteil des Finanzgerichtes Münster Az. 9 K 1472/12 G im Fall Frosch-Sportreisen (wir verweisen auf unseren Newsbeitrag vom 10. Februar 2016) zurück.
Damit trifft er eine klare Entscheidung für die Branche, mit der hoffentlich die seit vielen Jahren andauernde existenzbedrohende Unsicherheit beseitigt werden kann.
Der BFH hob die Entscheidungssätze 3 und 4 des Finanzgerichtes Münster zur Hinzurechnung der Nettokaltmiete auf und wies die Anschlussrevision der Finanzverwaltung, die eine noch umfangreichere Hinzurechnung begehrte, zurück.
Nähere Einzelheiten zum Urteil werden erst in einigen Monaten nach Veröffentlichung der Urteilsgründe bekannt werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.