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Verlängerung vereinfachter Vergabeverfahren gilt nun bis Ende 2022

In Sachsen-Anhalt gelten auch weiterhin Erleichterungen bei der Beauftragung von Unternehmen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Lage verlängert das Wirtschaftsministerium die seit Mai 2020 (https://www.eureos.de/verfahrenserleichterungen-im-vergaberecht-in-sachsen-anhalt-bis-zunaechst-ende-2020/) geltenden Verfahrenserleichterungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe.

Wirtschaftsminister Sven Schulze sagte:

„In enger Abstimmung mit gewerblichen Kammern sowie Bau- und Wirtschaftsverbänden haben wir uns entschieden, die Erleichterungen für öffentliche Vergabeverfahren ein weiteres Jahr zu verlängern. Gerade mit Blick auf die wieder verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie braucht die heimische Wirtschaft kräftige Unterstützung. Ein Baustein dafür sind die coronabedingten Lockerungen des Landes-Vergabegesetzes,
die weiterhin vereinfachte Verfahren ermöglichen aber zugleich Transparenz und Wettbewerb erhalten.“

Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von EUR 215.000,00 beschränkte Ausschreibungen (vor Mitte Mai 2020: bis EUR 50.000,00) und freihändige Vergaben (EUR 25.000,00) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von EUR 5,382 Millionen beschränkte Ausschreibungen (je nach Gewerk zwischen EUR 50.000,00 und EUR 150.000,00) sowie bis zu einem Auftragswert von EUR 2,5 Millionen freihändige Vergaben möglich.

Bei der beschränkten Ausschreibung werden mehrere Unternehmen, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, durch den Auftraggeber zur Einreichung von Angeboten aufgefordert. Bei der freihändigen Vergabe werden Vertragsverhandlungen mit einem (VOB/A) oder wenigen (VOL/A) frei ausgewählten Unternehmen aufgenommen, von denen bekannt ist, dass sie die Aufträge erfüllen können.

Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf EUR 5.000,00 sowie von Bauleistungen auf EUR 10.000,00 vor. Diese lagen vor der Pandemie für Liefer- und Dienstleistungen bei EUR 500,00 und für Bauleistungen bei EUR 3.000,00 (seit Mai 2020 bei EUR 5.000,00).

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

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